Veranstaltung am 14. November 2024, 9.30 h – ca. 17.15 h in Mainz: Meldungen im Zahlungsverkehr und ihre Überwachung ist für Unternehmen mit Außenhandelsgeschäften ein sehr ernst zu nehmendes Thema, da hier die dauernde Überwachung und Kontrolle der Verwaltung zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierungen ansetzt.
Leider sind das Meldewesen, die Vorschriften und anzuwendenden Formulare und Kodierungen nicht selbsterklärend. Der Spezialist und Trainer der Banken für das Meldewesen ist für Sie und Ihre Fragen da. Er ist der Spezialist auf diesem Gebiet und hilft Ihnen bei all Ihren Fragen zu Meldungen weiter.
Bis auf einige Embargovorschriften/Finanzsanktionen) ist der Zahlungs– und Kapitalverkehr frei. „Einziger Preis“ dieser Freizügigkeit sind die Meldepflichten auf der Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Das Meldesystem sieht dabei vor, dass grundsätzlich alle inländischen natürlichen und juristischen Personen selbst meldepflichtig sind. Meldestelle für die vorgeschriebene elektronische Einreichung ist die Deutsche Bundesbank.
Doch wie alles, was mit behördlichen Meldungen zusammenhängt ist dies für den Anwender nicht selbsterklärend. Hier hilft Ihnen unser Fachmann, den für Sie richtigen einfachen Meldeweg zu finden. Die Einhaltung der Meldevorschriften wird bei den Unternehmen im Rahmen gesonderter Außenwirtschaftsprüfungen durch die Hauptzollämter und neuerdings auch durch die Bundesbank überprüft. Trotz einiger Erleichterungen sind von Unternehmen auch im Warenverkehr für bestimmte stetig zunehmende Warengeschäfte mit dem Ausland, weiterhin Meldepflichten zu beachten: z. B. Meldungen über Transithandel und im sonstigen Warenverkehr sowie über Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland u. a. aus Warenlieferungen und Leistungen. Für die Meldepflichten gilt: „Vorsicht! Der Teufel steckt häufig im Detail.“
Rechtsgrundlagen und Ziel der Meldungen, inkl. Definitionen
Die Meldearten (Bestands– und Zahlungsmeldungen) in der Neufassung der AWV und typische Meldefehler
Meldepraxis: Zahlungsmeldungen für Unternehmen / Worauf muss ich achten?
Zahlungen im Warenverkehr
- a.: Welche Warengeschäfte sind meldebefreit und welche Warengeschäfte weiterhin meldepflichtig? Zahlungen aus Leistungen, die sowohl den Warenverkehr als auch Dienstleistungen betreffen
Zahlungen für Dienstleistungen
- a.: Wie werden die Leistungen den Kennzahlen zugeordnet und ggf. aufgegliedert?
Zahlungen im Kapitalverkehr
- a.: Direktinvestitionszahlungen, Kreditarten, Forfaitierung, Wertpapiergeschäfte, Bruttomeldung bei Erträgen, Finanzderivate
Beantwortung von Teilnehmerfragen zu Zahlungsmeldungen
Aktuelles, praktische Übungen zur Vermeidung typischer Meldefehler
Nach– und Korrekturmeldungen, Aufbewahrung/Verjährung/Außenwirtschaftsprüfungen/Ordnungswidrigkeiten
Aktuelles; Teilnehmerfragen und Diskussion
Vorher zu besuchende Seminare
Referent(en) dieses Seminares
- Herr Peter Höflich
Hinweis
Dieses Seminar richtet sich hauptsächlich an Mitarbeiter der Geschäftsbereiche Rechnungswesen/Finanzen/Beteiligungen sowie an sonstige Mitarbeiter, die mit Außenwirtschaftsmeldungen befasst sind. Es wird gezielt in einem kleinen Teilnehmerkreis abgehalten, so dass viel Zeit für Übungen und Einzelfallbesprechungen besteht. Überzeugen Sie sich selbst. Bei Übernachtungswünschen bzw. Fragen zur Anreise rufen Sie uns bitte an.
Ort
IFS e.V.Feldbergstr. 23
55118 Mainz