07.-11. November 2022, je 8.30 h – 17.00 h (Freitag bis 14.15 h) in Mainz: Das Wissen für das Wesentliche im Exportkontrollrecht speziell für Praktiker von den erfahrenen Experten des Außenwirtschaftsrechtes (Exportkontrolle und Zoll betreffend) einfach und verständlich erklärt.
Ziel des Lehrganges ist es den Unternehmensmitarbeitern, die mit der Exportkontrolle befasst sind, die komplexen und zum Teil – selbst für Juristen – unverständlichen Exportkontrollvorschriften zu erläutern und zu erklären, welche praktischen Auswirkungen dahinter stehen. Das gesamte Exportkontrollrecht ist ein rein politisch motiviertes und zum Teil auch „interpretiertes“ Recht, was zum Verstehen einer langen Erfahrungspraxis bedarf. Unsere Dozenten helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden und zeigen Ihnen auf, worauf Sie bei Ihrer täglichen Arbeit insbesondere achten müssen.
- Kurze Einführung in das Exportkontrollrecht
- Entwicklung der Exportkontrolle und Zukunftsperspektiven
- Bedeutung der internationalen Kontrollregime
- Auswirkungen der UN-Embargos
- Rechte und Pflichten beim Export / Eigenverantwortung der Unternehmen
- Grundzüge von AWG, AWV und der EU Dual use-Verordnung
- Systematische Einordnung des Kriegswaffenkontrollrechts (KWKG), des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) etc.
- Bedeutung der Frühwarnhinweise / TDO im Außenwirtschaftsverkehr / Anti– Terror-Verordnung
- Wichtige Grundbegriffe (Ausfuhr, Ausführer etc.)
- Systematik von Verboten und Genehmigungspflichten
- Genehmigungspflichten nach EU Dual use-VO und nach AWG/AWV
- für Rüstungsgüter und gelistete Dual use-Güter der Kontrolllisten
- für nicht gelistete Dual use-Güter (Kenntnis, Unterrichtungsverfahren, Frühwarnhinweise)
- Allgemeine Genehmigungen und Wertfreigrenzen
- Genehmigungspflichten für Handels– und Vermittlungsgeschäfte, Durchfuhren und technische Unterstützung
- Grundzüge des Antragsverfahrens, u.a. : zuständige Behörden, allgemeine Antragsvoraussetzungen
- Einführung in die EU-Güterliste (Anhang I zur EG Dual use-VO) und deutsche Ausfuhrliste (AL)
- Praktische Arbeit mit der EU-Güterliste; die Auskunft zur Güterliste (AzG)
- Ausfuhrverfahren nach dem Zollkodex
- Grundbegriffe, Ablauf des Ausfuhrverfahrens, Ausfuhrpapiere, Ausfuhranmeldung/ATLAS
- Beteiligte Behörden und ihre Zuständigkeiten
- Durchführung von Außenwirtschaftsprüfungen und Ermittlungsverfahren – Rechte und Pflichten der Beteiligten
- US-Exportkontrollbestimmungen:
Konsequenzen für deutsche Unternehmen - EAR, CCL, Reexporte (Teile, Software, Technologie)
- Besonderheiten einzelner Länder
- Zusammenfassung/Fragen/Diskussion
- Übungsbeispiele/Test/Teilnahmezertifikat
Vorher zu besuchende Seminare
Referent(en) dieses Seminares
- Frau Valerie Hermesmeier, Juristin
- Herr Klaus John, Rechtsanwalt, Partner John & Brunnett RA Part GmbB
- Herr Hermann Runte, Jurist
- Herr Stefan Woll, Diplom-Finanzwirt
- Herr Manuel Müller
- Herr Ulrich Esselborn
- N.N.
Hinweis
Der Lehrgang bereitet insbesondere auf die praktische Abwicklung der Ausfuhr vor und bearbeitet intensiv die „Schnittstelle“ zwischen Exportkontrolle und Ausfuhranmeldung. Auch wird auf den „Fall der Fälle“ vorbereitet: Kenntnisvermittlung für die anstehende Außenwirtschaftsprüfung und eventuelle Ermittlungsverfahren.
Zu den jeweiligen Dozenten, Qualifikationen und Terminen fragen Sie bitte direkt bei IFS telefonisch nach.
Ort
Hilton Mainz CityMünsterstraße 11
55116 Mainz
Weiterführende Seminare
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