IFS Workshop: Codierungen in der Ausfuhranmeldung – Aktuell – „aus der Praxis für die Praxis“

Sind die Codie­run­gen ver­pflich­tend oder optio­nal? Wel­che Fol­gen hat es, wenn bei der Anmel­dung Feh­ler gemacht wer­den?

Prä­senz­work­shop: 12.02.2025, 9.30 – 16.30 h in Mainz, IFS-​​Tagungscenter,
Gerade im Bereich der Sank­tio­nen (Embar­gos) ist die Anzahl der Codie­rungs­vor­ga­ben in jüngs­ter Ver­gan­gen­heit infla­tio­när in die Höhe geschnellt. Erschwe­rend hinzu kom­men Ände­run­gen in immer kür­ze­ren Zyklen, die eine Her­aus­for­de­rung für Wirt­schaft und Zoll dar­stel­len.

Alt­ver­trags­re­ge­lun­gen und Über­gangs­fris­ten bedin­gen unwei­ger­lich ergän­zende Prüf­rou­ti­nen oder Nach­bes­se­run­gen im Arbeits­ab­lauf.

In Aus­fuhr­fäl­len ist es für Aus­füh­rer und Anmel­der emp­feh­lens­wert, für alle Even­tua­li­tä­ten gerüs­tet zu sein und die Doku­men­ta­tion des Codie­rungs­ver­hal­tens jeder­zeit fach­lich erklä­ren zu kön­nen.

Auto­ma­tis­men in der betrieb­li­chen Soft­ware kön­nen hier unter­stüt­zen. Rich­tig codie­ren will jedoch gelernt sein und kann nicht in vol­lem Umfang auf die IT abge­wälzt wer­den.

In einem Brenn­punkt (den wir in den Som­mer­mo­na­ten 2x online und 1x in Prä­senz anbie­ten) soll das Thema sys­te­ma­tisch auf­ge­ar­bei­tet und mit zahl­rei­chen Mythen um Y 901, 3 LNA oder 8 GGX auf­ge­räumt wer­den. Für Fra­gen rund um das Thema „Codie­run­gen in der Aus­fuhr­an­mel­dung“ ste­hen Ihnen kom­pe­tente Referenten/​-​​innen aus der Ver­wal­tung zur Ver­fü­gung.

ATLAS AES – Codie­run­gen in Aus­fuhr­an­mel­dun­gen

In der Aus­fuhr­an­mel­dung müs­sen Unter­neh­men nach den Vor­ga­ben des UZK eine Viel­zahl von Anga­ben machen.

Mit Hilfe von Unter­la­gen­co­die­run­gen, die es ermög­li­chen, dass bestimmte Erklä­run­gen des Wirt­schafts­be­tei­lig­ten von den Zoll­be­hör­den in Deutsch­land aber auch in ande­ren Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Union „ver­stan­den“ wer­den, kann die Ein­hal­tung zahl­rei­cher Vor­schrif­ten doku­men­tiert wer­den.

Dies erleich­tert die Zoll­ab­fer­ti­gung und ist gleich­zei­tig Teil der unter­neh­me­ri­schen Com­pli­ance.

Ist bei der Aus­fuhr von Gütern eine Geneh­mi­gung erfor­der­lich, wird die Art der ver­wen­de­ten Geneh­mi­gung (Ein­zel­ge­neh­mi­gung, All­ge­meine Geneh­mi­gung) in der Zol­lan­mel­dung durch eine Codie­rung ange­zeigt.

Unter­lie­gen Waren kei­nen außen­wirt­schafts­recht­li­chen Beschrän­kun­gen, kön­nen Aus­füh­rer und Anmel­der sog. Nega­ti­v­co­die­run­gen ver­wen­den. Diese besa­gen, dass bestimmte Vor­schrif­ten (z.B. Sank­ti­ons­re­ge­lun­gen) für eine oder meh­rere Posi­tio­nen der Aus­fuhr­an­mel­dung nicht ein­schlä­gig sind.

Hinzu kom­men Mög­lich­kei­ten zur Codie­rung von Null­be­schei­den oder ande­ren Aus­künf­ten der jeweils zustän­di­gen (Genehmigungs-)behörden.

Vor­her zu besu­chende Semi­nare

Referent(en) die­ses Semi­na­res

  • Herr Ste­fan Woll, Diplom-​​Finanzwirt
  • N.N.

Ort

IFS e.V. Tagungs­cen­ter
Feld­berg­str. 23
55118 Mainz

Preis

Der Preis für das gesamte Semi­nar beträgt 680,00 € (plus 19% USt)

Früh­bu­cher­ra­batt

Wenn Sie bis zum 28.01.2025 buchen, erhal­ten Sie einen Preis­nach­lass von 50,00 € auf das gesamte Semi­nar.

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