Präsenzworkshop: 12.02.2025, 9.30 – 16.30 h in Mainz, IFS-Tagungscenter,
Gerade im Bereich der Sanktionen (Embargos) ist die Anzahl der Codierungsvorgaben in jüngster Vergangenheit inflationär in die Höhe geschnellt. Erschwerend hinzu kommen Änderungen in immer kürzeren Zyklen, die eine Herausforderung für Wirtschaft und Zoll darstellen.
Altvertragsregelungen und Übergangsfristen bedingen unweigerlich ergänzende Prüfroutinen oder Nachbesserungen im Arbeitsablauf.
In Ausfuhrfällen ist es für Ausführer und Anmelder empfehlenswert, für alle Eventualitäten gerüstet zu sein und die Dokumentation des Codierungsverhaltens jederzeit fachlich erklären zu können.
Automatismen in der betrieblichen Software können hier unterstützen. Richtig codieren will jedoch gelernt sein und kann nicht in vollem Umfang auf die IT abgewälzt werden.
In einem Brennpunkt (den wir in den Sommermonaten 2x online und 1x in Präsenz anbieten) soll das Thema systematisch aufgearbeitet und mit zahlreichen Mythen um Y 901, 3 LNA oder 8 GGX aufgeräumt werden. Für Fragen rund um das Thema „Codierungen in der Ausfuhranmeldung“ stehen Ihnen kompetente Referenten/-innen aus der Verwaltung zur Verfügung.
ATLAS AES – Codierungen in Ausfuhranmeldungen
In der Ausfuhranmeldung müssen Unternehmen nach den Vorgaben des UZK eine Vielzahl von Angaben machen.
Mit Hilfe von Unterlagencodierungen, die es ermöglichen, dass bestimmte Erklärungen des Wirtschaftsbeteiligten von den Zollbehörden in Deutschland aber auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union „verstanden“ werden, kann die Einhaltung zahlreicher Vorschriften dokumentiert werden.
Dies erleichtert die Zollabfertigung und ist gleichzeitig Teil der unternehmerischen Compliance.
Ist bei der Ausfuhr von Gütern eine Genehmigung erforderlich, wird die Art der verwendeten Genehmigung (Einzelgenehmigung, Allgemeine Genehmigung) in der Zollanmeldung durch eine Codierung angezeigt.
Unterliegen Waren keinen außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen, können Ausführer und Anmelder sog. Negativcodierungen verwenden. Diese besagen, dass bestimmte Vorschriften (z.B. Sanktionsregelungen) für eine oder mehrere Positionen der Ausfuhranmeldung nicht einschlägig sind.
Hinzu kommen Möglichkeiten zur Codierung von Nullbescheiden oder anderen Auskünften der jeweils zuständigen (Genehmigungs-)behörden.
Vorher zu besuchende Seminare
Referent(en) dieses Seminares
- Herr Stefan Woll, Diplom-Finanzwirt
- N.N.
Ort
IFS e.V. TagungscenterFeldbergstr. 23
55118 Mainz
Preis
Der Preis für das gesamte Seminar beträgt 680,00 € (plus 19% USt)Frühbucherrabatt
Wenn Sie bis zum 28.01.2025 buchen, erhalten Sie einen Preisnachlass von 50,00 € auf das gesamte Seminar.
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