In Zukunft müssen wohl alle Unternehmen, unabhängig der Beschäftigtenanzahl, den Anforderungen der Sorgfaltspflichten in den Lieferketten gerecht werden und diese auch nachweisen. Es muss eine aktive Überwachung und Überprüfung aller Lieferanten und Lieferketten stattfinden.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt enorme Anforderungen an alle Unternehmen (zunächst mit mehr als 1.000 Beschäftigten), da diese ab dem 1.1.2024 ihre Lieferketten in Übereinstimmung mit dem LkSG überprüfen und überwachen müssen. Die EU arbeitet an einer Regelung für eine Erfassung von Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten.
In der Praxis zeigt sich allerdings, dass alle Unternehmen, also auch die KMU und ganz kleinen Unternehmen die Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten nachweislich überprüfen und überwachen müssen, denn Kunden aus dem Mittelstand und größere Kunden verlangen dies vertraglich von ihren Lieferanten, unabhängig von deren Anzahl an Beschäftigten. Somit sind die im Gesetz genannten Schwellengrenzen faktisch irrelevant und bedeutungslos.
- Überblick über die Vorschriften des LkSG
- Überblick über die zukünftigen Sorgfaltspflichtenanforderungen der EU
- Bewertung der Auswirkungen des LkSGs auf die Unternehmenspraxis
- Handreichungen und Hilfestellungen von Behörden
- Überwachung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Bußgeldtatbestände des LkSG
- Schadensersatzpflichten deutscher Unternehmen (z. B. aufgrund von Klagen aus Bangladesch, Indien, China)
- Anforderungen an die Unternehmen mit mehr als 10, 50, 250, 500, 1.000 oder 000 Beschäftigen
- Wieso sind Unternehmen mit wenigen Beschäftigten (z. B. 50 MA) betroffen?
- Wie können Unternehmen die Anforderungen des LkSG umsetzen?
- Wie intensiv muss eine Lieferkette geprüft werden?
- Wie muss eine Inhouse-Lösung aussehen und was muss sie beinhalten?
- Welche Alternativen haben Unternehmen, um die Anforderungen des LkSG rechtssicher zu erfüllen?
- Wie können sich Unternehmen absichern?
- Die Veranstaltung bietet neben dem Vortragsteil den Raum für Fragen und Diskussionen.
– Änderungen aus Aktualitätsgründen vorbehalten –
Vorher zu besuchende Seminare
Referent(en) dieses Seminares
- Herr Klaus John, Rechtsanwalt, Partner John & Brunnett RA Part GmbB
Hinweis
Rechtsanwalt John hat die deutsche Elektroindustrie bei Themen des Dodd Frank Act, der Konfliktmineralienverordnung der EU und im NAP-Prozess sowie in den Diskussionen zu dem deutschen Lieferkettengesetz vertreten. Er ist ebenfalls involviert in die gerade laufenden Verhandlungen mit der EU-Kommission zu dem in Arbeit befindlichen Richtlinienentwurf für eine europäische Vorschrift zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten.
Er ist ein ausgewiesener Kenner unternehmensinterner Abläufe und gestaltet für globale Unternehmen Lösungen zur Überprüfung und Überwachung von Lieferketten, weshalb er auch Ihre Fragen zu der Absicherung von Lieferketten durch Inhouse-Lösungen beantworten kann.
Ort
ONLINE – über MS TeamsDas könnte Sie auch interessieren
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