WEBINAR – von 10.00 – 13.00 Uhr am 1.01.2024 – Kostenfrei zu LkSG und den Unternehmerpflichten – auch für KMU
Kooperationsveranstaltung mit der IHK Rheinhessen Mainz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt enorme Anforderungen an alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, da diese ab dem 1.1.2024 ihre Lieferketten in Übereinstimmung mit dem LkSG überprüfen und überwachen müssen.
Losgelöst von den vom LKSG vorgegebenen Schwellengrenzen von 1.000 bzw. 3.000 Beschäftigten, muss man beachten, dass eine demnächst erfolgende Regelung durch die EU, eine Erfassung von Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten vorsehen soll.
In der Praxis zeigt sich allerdings, dass alle Unternehmen, also auch die KMU und ganz kleinen Unternehmen die Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten überprüfen und überwachen müssen, denn Kunden aus dem Mittelstand und größere Kunden verlangen dies vertraglich von ihren Lieferanten, unabhängig von deren Anzahl an Beschäftigten. Somit werden die im Gesetz genannten Schwellengrenzen faktisch bedeutungslos.
Alle Unternehmen, die sich mit dieser Thematik schon befasst haben, wissen wie schwierig es ist, Sorgfaltspflichten in den Lieferketten des Unternehmens zu überprüfen und zu überwachen.
Um Unternehmen bei dieser Herausforderung zu unterstützen wird dieses Seminar Fragen rund um das LkSG diskutieren und Lösungsvorschläge geben.
Überblick und Einführung
- Überblick über die Vorschriften des LkSG
- Überblick über die zukünftigen Sorgfaltspflichtenanforderungen der EU – Directive on corporate sustainability due diligence (CSDDD)
Details zum LkSG
- Anforderungen an eine Umsetzung
- Umfang der Sorgfaltspflichten
- Für welche Unternehmen gilt das Gesetz?
- Berechnung der Beschäftigtenanzahl (Schwellengrenze)
- Bedeutung und Wirkung der Schwellengrenze (Beschäftigtenanzahl)
- Wieso sind auch Unternehmen mit wenigen Beschäftigten (z. B. 50 MA) betroffen?
- Bewertung der „Schutzinstrumente für KMU“ des LkSG, des BAFAs und der CSDDD
Umsetzung in der Unternehmenspraxis
- Wie muss eine Inhouse-Lösung aussehen und was muss sie beinhalten?
- Überprüfung der Lieferketten
- Überwachung der Lieferketten
- „Risikobasierter Ansatz“
- Was ist die Bedeutung
- Relevanz für die Praxis?
- Umsetzung in der Praxis
- Wie intensiv muss eine Lieferkette geprüft werden?
- Welche Alternativen haben Unternehmen, um die Anforderungen des LkSG rechtssicher zu erfüllen?
- Exkulpation und Schutz vor Schadensersatzpflichten (z. B. aufgrund von „Opfer-Klagen“ aus Bangladesch, Indien, China etc.)
Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis
- Bewertung der Auswirkungen des LkSGs auf die Unternehmenspraxis
- Überwachung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Bußgeldtatbestände des LkSG
- Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Sorgfaltspflichten
- Handreichungen und Hilfestellungen von Behörden
Ausblick
- Umfang und absehbarer Inhalt der CSDDD
- Einfuhrverbote aufgrund Regenwaldabholzung
- Einfuhrverbote aufgrund Forced labour
Fragen und Diskussion
Vorher zu besuchende Seminare
Referent(en) dieses Seminares
- Herr Maximilian Brunnett
- Herr Klaus John, Rechtsanwalt, Partner John & Brunnett RA Part GmbB
Hinweis
Beide Referenten sind ausgewiesene Kenner unternehmensinterner Abläufe und Experten für die Überprüfung und Überwachung globaler Lieferketten. Sie gestalten für Unternehmen globale Lösungen zur Überprüfung und Überwachung von Lieferketten, weshalb auch Ihre Fragen zu der Absicherung.