13. November 2024, 9.15 h bis 17.00 h, die Ergänzung zur systematischen Einreihung von Teilen und Zubehör von Maschinen, Apparaten und Geräten im Abschnitt XVI (Kapitel 84 und 85) des Elektronischen Zolltarifs (EZT), die aufgrund der Komplexität und Unübersichtlichkeit der Rechtsvorschriften in der Praxis viele Schwierigkeiten bereitet, einfach erklärt.
Dieses Spezialseminar durchgeführt von Dozenten, welche sich maßgeblich mit der Thematik der Einreihung von Abschnitt XVI-Waren, Teilen und Zubehör befassen ist ein Muss für jeden, welcher in diesem Bereich tätig ist. Vorkenntnisse der Einreihungsgrundsätze / Warenansprache etc. sind unbedingt erforderlich.
Grundregeln für die Einreihung von Teilen in Abschnitt XVI des aktuellen EZT (Kombinierte Nomenklatur 2024 /2025 – Rechtsprechung)
- Abgrenzung zwischen Teilen und Zubehör
- Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI
- Einreihungsschema
Teil oder noch nicht zusammengesetzte Maschine
Erkennbarkeit von Teilen
Grundsatz der primären Zweckbestimmung
Teile von Multifunktionsmaschinen, Kombinationen und funktionellen Einheiten
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit
Unvollständige, unfertige und rohe Teile
Neueste Rechtsprechung
Ausgewählte Beispiele (bitte ggf. vorab einreichen)
- LCD– und Plasma-Module
- Tintenpatronen, Tonerkartuschen
- Bestückte Leiterplatten
- CD-Laufwerke
- Kameramodule
- Prozessoren
- Gehäuse/Schränke
- Kleinteile, Bausätze, Werkzeuge
- Sonstige Teile von Geräten der automatischen Datenverarbeitung, Informationstechnik und Unterhaltungselektronik
Aktuelles, Teilnehmerfragen und Diskussion
Vorher zu besuchende Seminare
Referent(en) dieses Seminares
- Frau Astrid Enke, Diplom-Finanzwirt
- Herr Stefan Ertl, Dipl.-Finanzwirt
Hinweis
Produktbeispiele, bitten wir schnellstmöglich einzureichen, damit wir sie aufnehmen können.
Ort
Eden Hotel WolffArnulfstraße 4
80335 München